Schneeräumung auf Gemeindestraßen:
Die Schneeräumung auf den Gemeindestraßen und in den Siedlungen führen das Sipbachzeller Unternehmen Christian Bieringer und der Maschinenring Wels durch. Die Koordination des Winterdienstes und die Splittstreuung erfolgt durch die Bauhofmitarbeiter.
Um einen reibungslosen Ablauf der Schneeräumung zu ermöglichen, wird ersucht, dass die Verkehrswege (Fahrbahnen, Gehsteige etc.) nicht durch Fahrzeuge verparkt werden.
Besonders auf den schmalen Straßen bzw. Siedlungsstraßen wird um Freihaltung gebeten. Es muss bedacht werden, dass der Winterdienst insbesondere bei Nacht und fallweise schlechten Sichtverhältnissen zu verrichten ist.
Die Straßenanrainer werden außerdem ersucht, Sträucher und Bäume, welche in den Bereich der Straßen und Gehsteige hineinragen, ausreichend zurückzuschneiden.
HINWEIS: Das Ablagern von Schneeräumgut aus dem privaten Bereich, im Besonderen von Hauseinfahrten, auf öffentlichen Straßen oder auf Nachbargrundstücke ist verboten.
§ 21 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz: Die Eigentümer von Grundstücken, die in einem Abstand bis zu 50 m neben einer öffentlichen Straße liegen, sind verpflichtet, [...] die Ablagerung des im Zuge der Schneeräumung von der Straße entlang ihrer Grundstücke entfernten Schneeräumgutes auf ihrem Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.
Schneeräumung auf Landesstraßen durch das Land Oö.:
Die Räumung und Streuung (unter anderem mit Salz) der Landesstraßen im Gemeindegebiet von Sipbachzell (von Kremsmünster-Schacherwald bis Schleißheim-Blindenmarkt, von Sattledt bis Eggendorf und von Leombach bis Kematen an der Krems) führt das Land Oö durch.
Die Koordinierung der Einsätze erfolgt somit ausschließlich über einen Winterdienst-Koordinator bei der Straßenmeisterei Kremsmünster.
Die Gemeinden wurden vom Land OÖ angewiesen, den Winterdienst nur zwischen
06.00 Uhr und 22.00 Uhr durchzuführen.
Ausnahmen gibt es nur bei extremer Witterung.