Verpflichtende Kastration von Katzen mit Zugang ins Freie

Veröffentlichungsdatum07.03.2025Lesedauer2 Minuten
Verpflichtende Kastration von Katzen mit Zugang ins Freie

Damit Katzen sich nicht ungewollt und unkontrolliert vermehren, ist es

wichtig, diese zu kastrieren. Im bundesweit geltenden Tierschutzgesetz

ist es daher vorgeschrieben, dass Katzen, die regelmäßigen Zugang ins

Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern diese

Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. Dies gilt für weibliche als auch

männliche Katzen gleichermaßen.


In Österreich leben schon viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert sind (sogenannte

„Streunerkatzen“). Auch wenn viele dieser Streunerkatzen krank sind, vermehren sie sich

stetig weiter, wodurch viel Tierleid entsteht. Zur nachhaltigen Reduktion der Anzahl an

Streunerkatzen ist es wichtig, dass keine neuen unkastrierten Katzen hinzukommen. Die

Kastration der eigenen Katze ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der

„Streunerkatzenproblematik“ und zum Tierschutz.


Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Zuchtkatzen, die mit Mikrochip

gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind und die Zucht bei der

Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldet ist.


Empfohlen wird jedoch, alle Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der

Heimtierdatenbank registrieren zu lassen. Sollte eine gekennzeichnete und registrierte Katze

entlaufen oder verletzt werden, kann sie so jederzeit rasch ihrer Halterin/ ihrem Halter

zugeordnet und zurückgeführt werden.


Vorteile einer Kastration von Katzen:

Die Kastration von Katzen verhindert nicht nur die ungewollte Vermehrung, sie hat auch

Vorteile für deren Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Kastrierte Katzen streunen weniger

herum und sind dadurch einem deutlich geringeren Risiko durch Verletzungen, den

Straßenverkehr oder Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren ausgesetzt.

Außerdem sind die Tiere untereinander verträglicher. Ebenso entfällt in den allermeisten

Fällen das übelriechende Markieren.


Die Kastration von Katzen ist übrigens für die Tierärzte eine Routineoperation, die häufig

durchgeführt wird.


Fazit: Die Kastration von Katzen mit Zugang ins Freie ist in Österreich verpflichtend

(Ausnahme bei der Behörde gemeldete und in der Heimtierdatenbank registrierte Zuchtkatzen)

und stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar. Sie erhöht die

Lebenserwartung der Tiere und hat viele Vorteile für deren Gesundheit.


Drin Cornelia Rouha-Mülleder

Tierschutzombudsfrau OÖ

4021 Linz • Bahnhofplatz 1

Tel.: (+43 732) 77 20-142 81

E-Mail: tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at

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