Neuer Reisepass oder neuer Personalausweis - wir bitte um eine telefonische Terminvereinbarung

Veröffentlichungsdatum07.07.2025Lesedauer1 Minute
Neuer Reisepass - wir bitte um eine telefonische Terminvereinbarung - Vielen Dank

Reisepass

Bei Antragstellung auf der Gemeinde muss mit einer Wartezeit, bis zum Erhalt des neuen Reisepasses, von ca. 2 Wochen gerechnet werden, wobei der derzeit noch gültige oder auch schon abgelaufene Reisepass bei der Antragstellung entwertet werden muss.

Für die Antragstellung auf der Gemeinde wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter: 07240/8155-18  gebeten.


Kosten:

Gewöhnlicher Reisepass: € 112,-

Express-Pass: € 148,- (nur erhältlich auf der BH Wels-Land)
Das ist ein normaler Reisepass. Er wird aber schneller hergestellt, und Sie bekommen ihn auch schneller zugestellt.

Ein-Tages-Express-Pass: € 326,- (nur erhältlich auf der BH Wels-Land)
Das ist ein normaler Reisepass. Er wird am nächsten Arbeitstag mit einem Botendienst zugestellt.

Weiterer Reisepass mit normaler Zustellung: € 112,-
Ein weiterer Reisepass ist ein zweiter Pass für dieselbe Person.
Einen weiteren Reisepass können Sie aus persönlichen oder beruflich wichtigen Gründen beantragen.


Alle Informationen zum Reisepass finden Sie hier:

Neuausstellung - Kein (alter) Reisepass oder Personalausweis vorhanden

Reisepass - Neuausstellung - Personalausweis vorhanden

Reisepass - Neuausstellung - Abgelaufener Reisepass vorhanden



Gebühren


Hinweis

Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (Zahlwort) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden, d.h. Reisepass ODER Personalausweis ODER Notpass. 

 

Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.